Covid-19 - Regeln für den Schießbetrieb

Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,

unter den folgenden Auflagen ist der Schießbetrieb ab kommenden Sonntag, dem 24.05.2020 wieder möglich:

 

  • keine Bewirtung
  • ausschliesslich auf den Schießbetrieb beschränkt
  • die Kurzwaffenständer 2 und 4 sind gesperrt
  • die Langwaffenstände 2 und 4 sind gesperrt
  • es dürfen sich nur Personen im Schützenhaus aufhalten die den Schießsport in diesem Moment ausüben, sowie Personen die zur sicheren Ausübung des Sportes notwendig sind (Standaufsicht)
  • die Abstandsregeln (1,5 m) sind dringend zu beachten
  • beim Betreten der Sportstätte besteht Maskenpflicht - direkt auf dem Schießstand nicht
  • auf regelmäßige Desinfektion ist zu achten (Türklinken, Bedienknöpfe, Schreibutensilien, etc.)

 

 

Der Vorstand